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BVfK-Wochenendticker
18. Dezember 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Unlauter: „…Angebotspreis gültig bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens...“

Fragwürdig: 10.000,- € Preiserhöhung – wer zahlt die Zeche?

Skandalös: Gewinnmaximierung durch Kurzarbeit mit Steuergeldern

Zukunftsangst: Wer wird das überleben und was ist eigentlich danach?

Carpe Diem: Ein wunderschönes Weihnachtsfest!

Die neue Motion ist da!

Santander Siegerkonditionen für BVfK-Mitglieder nochmal verlängert

Autohändler aus Helsinki/Finnland insolvent – Betrug in Millionenhöhe?

Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln – wenn das bestellte Fahrzeug plötzlich 10.000 € mehr kosten soll

Kündigungs- und Verjährungsfristen beachten!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

seit Jahren sorgen der Vertragshändler Thüllen aus Aachen und seine selbstständigen Filialen in anderen Städten für Ärger mit gestrippten Lockvogelpreisen. Keine Einsicht bei Geschäftsführung trotz mehrfacher Verurteilung. Noch verwunderlicher der für seinen Stand eher über die Maßen engagierte Rechtsanwalt, der auch eine wichtige Rolle im Opel-Händlerverband spielt. Da sollte man doch meinen, dass hier eher die Fahne für vorbildliches Werben mit fairen Mitteln hochgehalten wird. Alles andere ist nämlich Verbrauchertäuschung und der Griff in die Kasse der korrekt werbenden Kollegen gleichermaßen. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen und bestätigt, dass die Werbung: „… Angebotspreis gültig bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens ...“ unlauter ist. Bleibt zu hoffen, dass sich das auch bei den übrigen Filialen herumspricht und man sich auch dort zukünftig an die Regeln hält.

Das mit den Regeln gewinnt nämlich zunehmend dann an Bedeutung, wenn es in der Branche knirscht und kracht und diese Beschreibung dürfte angesichts der sich zunehmend einstellenden dramatischen Folgen des Chipmangels stark untertrieben sein. Der freie Neuwagenhandel hängt am Ende der Nahrungskette, und die ist so kurz geworden, dass fast nichts mehr ankommt. Viele kämpfen ums Überleben und dabei verliert man schnell den Blick dafür, was erlaubt ist und was nicht und wer die Geschäftsfreunde sind, auf die man immer bauen konnte.

Dass ausgerechnet ein Händler aus Norwegen, wo man doch in vielerlei Hinsicht in paradiesischen Verhältnissen lebt, nunmehr den Verdacht des betrügerischen Insolvenzbetruges ausgesetzt ist, dürfte erst der Anfang sein.

Dass einige Hersteller laut Automobilwoche die besten Gewinne verbuchen, seitdem Automobile gebaut werden, zeigt, dass die Nahrungskette zwar kürzer, aber effizienter geworden ist. Dabei darf man dann wohl auch die Frage der Lauterkeit stellen, wenn man bedenkt, dass die staatlich finanzierte Kurzarbeit Teil dieser Effizienzsteigerung und damit auch diese gigantischen Gewinne ist.

Wie hemmungslos, rücksichtslos und ohne jeglichen Partnerschaftsgedanken agiert wird, beweist gerade ein Wohnmobilhersteller, der seine Preise in zwei Schritten um rund 20 % erhöht hat. „Das sind mal eben schlappe 10.000 €“ berichtet ein BVfK-Mitglied und macht sich Sorgen, wie er das seinen Kunden vermitteln kann, die bereits eine Fahrzeugbestellung zu alten Preisen unterschrieben haben. Denn so einfach Durchreichen funktioniert nicht. Welche rechtlichen und vertraglichen Dinge dabei zu beachten sind, erklären die BVfK-Juristen weiter unten.

Die großen Fragen lauten daher: wer wird das überleben und was ist eigentlich danach? Geht es irgendwann weiter, wie vor Corona, oder erleben wir gerade eine Zäsur? Viele befürchten das, denn die Hersteller versuchen bereits seit einiger Zeit, ihre Produktionen eher „just in time“ zu steuern, und nicht weiterhin mehr Fahrzeuge zu bauen, als sie der Vertragshandel absetzen kann. Das Ganze wird verstärkt durch die politische Veränderung rund ums Automobil, die unter dem Stichwort Dekarbonisierung geführt wird. Man kann nur ungefähr erahnen, wohin die Reise geht und auch das führt derzeit zu einer eher zurückhaltenden Produktionsplanung.

Dieser Befürchtung widersprechen jedoch langjährige Kenner des freien Marktes und der Strategien der Autohersteller. Ihr Optimismus wird gestärkt durch die Unterschiede zwischen Theorie und Wirklichkeit, wie man sie Anfang September auf der IAA-Mobility einerseits und ein paar Kilometer weiter auf der Leopoldstraße in München-Schwabing andererseits erleben konnte. Da war von Elektromobilität noch nichts zu spüren und zu sehen und die Fortbewegungsgewohnheiten schienen unverändert. Ein zweiter wichtiger Aspekt: Autohersteller waren immer schon Janus-köpfig und daher kam es oft anders, als angekündigt oder erwartet. Am Ende entscheiden die Dollars und die Euros und dabei wird die Produktionsmenge auch zukünftig wichtiger sein, als Rentabilitätssteigerung durch Marktverknappung. Ein Standpunkt, der sich hoffentlich bestätigen wird.

Ebenso hoffen wir, dass Corona bald vorbei sein wird und sich die fünfte Welle nicht so dramatisch entwickelt, wie vom neuen Gesundheitsminister befürchtet. Derzeit scheint die Entwicklung ja durchaus positiv zu sein. Vielleicht treibt die Angst vor einem isolierten Weihnachtsfest auch diejenigen zur (Impf)Nadel, die bisher befürchteten, ihr Erbgut würde manipuliert.

Komme es, wie es wolle, jetzt gilt es erst einmal, ein wenig runter zu kommen, sich auf das zu besinnen, worum es Weihnachten wirklich geht und dabei mit Familie, Freunden und Bekannten ein wenig Abstand zu den täglichen Ereignissen in dieser aufregenden Zeit zu gewinnen, eine kleine Pause einzulegen und zu genießen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben

Ein wunderschönes Weihnachtsfest!


Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Die neue Motion ist da!

Die neue MOTION ist da! Wer das BVfK-Verbandsmagazin nicht in den nächsten Tagen im Briefkasten findet, Exemplare nachbestellen oder einem Kollegen empfehlen möchte, kann sich gerne unter motion@bvfk.de melden. Ein großes Dankeschön allen Autoren und Inserenten für ihr Mitwirken und ihre Unterstützung!

Santander Siegerkonditionen für BVfK-Mitglieder nochmal verlängert

Auch in schwierigen Zeiten steht die Santander den BVfK Händler zur Seite. Die Aktion „ Siegerwochen „ werden mit einem besonders günstigen Kundenzins von 1,00 % mit
RSV inkl. ALO oder RSV und Safe für die BVfK Händler nochmal bis zum 31.März 2022 verlängert. Um die Sonderkonditionen zu erhalten, müssen Sie sich unbedingt mit dem Anmeldekürzel „bvk“ bei Kosyfa anmelden.
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Autohändler aus Helsinki/Finnland insolvent – Betrug in Millionenhöhe?

Bereits mit Wochenendticker vom 06.06.2020 hatten wir über die negativen Erfahrungen einiger BVfK-Händler mit einem Lieferanten aus Helsinki, berichtet (hier abrufbar). Inzwischen ist lt. dem BVfK vorliegenden Unterlagen des Gerichts in Helsinki (HELSINGIN KÄRÄJÄOIKEUSPÄÄTÖS) die Fa. Europe Cars Oy insolvent. Sie soll Anzahlungen einbehalten, die versprochenen Fahrzeuge jedoch nicht geliefert haben.
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Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln – wenn das bestellte Fahrzeug plötzlich 10.000 € mehr kosten soll

Die Chipkrise infolge der Coronapandemie wirbelt die Neuwagenbranche gehörig auf und führt zu teilweise unerträglich langen Lieferzeiten. Wenn dann ein Liefertermin in Aussicht steht, kann es zudem noch Einschränkungen bei den digitalen Funktionen des bestellten Fahrzeugs geben, weil die hierfür benötigten Halbleiter fehlen oder zur Produktion von Fahrzeugen mit höherer Gewinnmarge eingesetzt werden.

An diese Situation anknüpfende Rücktrittserklärungen und Schadensersatzforderungen häufen sich inzwischen. Ein brisanter Nebeneffekt: Die teils deutlichen Preissteigerungen sollen an den Käufer weitergereicht werden. Doch in welcher Form und in welchem Umfang ist das eigentlich zulässig?

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Kündigungs- und Verjährungsfristen beachten!

Versicherungsverträge, Abonnements und Mitgliedschaften können oft nur zum Jahresende mit Fristen von ein bis zwei Monaten gekündigt werden. Nicht vergessen: Kündigungsbestätigung anfordern oder Kündigung per Einschreiben schicken. Forderungen verjähren normalerweise drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wer also Forderungen aus dem Jahr 2018 nicht am 1. Januar 2022 ausbuchen möchte, sollte bald aktiv werden. Die BVfK-Rechtsabteilung steht auch hier hilfreich zur Seite. > rechtsabteilung@bvfk.de
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BVfK-Jubiläumskongress am 7. Mai 2022:

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